Details zur FFP2-Masken Abgabe ab Dienstag 15.12.2020
Mit dem letzte Woche veröffentlichen Verordnungsentwurf möchte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Abgabe von rund 400 Millionen Atemschutzmasken an Risikopatienten zum Schutz vor einer Coronavirus-Infektion regeln. In den kommenden Wochen sollen rund 27 Millionen Deutsche je 15 Masken aus Apotheken erhalten.
Nach dem vorliegenden Verordnungsentwurf zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus erhalten alle Risikogruppen Zugang zu kostenlosen bzw. vergünstigten FFP2-Masken.
Voraussichtlich ab Dienstag den 15.12.2020 erhalten daher folgende sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patienten 3 FFP2- Masken:
- Sie haben das 60. Lebensjahr vollendet oder
- Bei Ihnen liegt eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vor:
– chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
– chronische Herzinsuffizienz,
– chronische Niereninsuffizienz,
– Zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall,
– Diabetes mellitus Typ 2,
– aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr
beeinträchtigen kann,
– stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
– Risikoschwangerschaft
Wir haben eine ausreichende Anzahl an FFP2-Masken für Sie an Lager.
Ihre Straussen-Apotheke Hattingen, Heggerstr. 17, 45525 Hattingen
Unsere Öffnungszeiten:
Mo: 08:30-19:00 Uhr, Di: 08:30-19:00 Uhr, Mi: 08:30-18:30 Uhr,
Do: 08:30-19:00 Uhr, Fr: 08:30-19:00 Uhr, Sa: 08:30-14:00 Uhr
Nutzen Sie unsere kostenlosen Parkplätze
Patienteninformation zum Coronavirus SARS-CoV-2
1. So können Sie sich und andere schützen
Die folgenden Hygienetipps schützen gleichzeitig vor Coronaviren, Grippeviren und anderen Atemwegsinfektionen, die primär durch Tröpfcheninfektion übertragen werden:
Regelmäßig und gründlich Händewaschen
Wann?
wenn Sie an ihren Arbeitsplatz oder nach Hause kommen
vor und während der Zubereitung von Speisen
vor den Mahlzeit nach dem Besuch der Toilette
nach Personenkontakt (Händekontakt, Umarmungen und größere Menschenansammlungen vermeiden)
Wie?
Hände unter fließendem Wasser nass machen
20 – 30 Sekunden von allen Seiten, auch zwischen den Fingern gründlich einseifen
Seife unter fließendem Wasser gründlich abspülen
Hände mit einem sauberen Handtuch sorgfältig abtrocknen
Tipps:
Vermeiden Sie es, mit ungewaschenen Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.
Unterwegs, wenn Waschgelegenheiten nicht zur Verfügung stehen, können die Hände mit geeigneten alkoholischen Lösungen, Gels oder Tüchern desinfiziert werden (Lassen Sie sich in Ihrer Apotheke beraten.).
Regeln der Husten- und Niesetikette beachten:
Beim Husten oder Niesen etwa ein bis zwei Meter Abstand zu anderen Personen halten und sich wegdrehen.
Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Dieses nur einmal verwenden und anschließend in einen Mülleimer mit Deckel entsorgen.
Und immer gilt: Nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten gründlich und ausreichend lange die Hände waschen (s.o.).
Ist kein Taschentuch griffbereit, nicht in die Hand, sondern in die Armbeuge husten oder niesen und sich ebenfalls dabei von anderen Personen abwenden.
1 – 2 Meter Abstand halten zu Personen, die Symptome eines Atemwegsinfektes zeigen (Husten, Nase putzen oder Niesen)
2. Ist ein Mund-Nasen-Schutz sinnvoll?
Für die Bevölkerung empfiehlt das RKI das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (textile Barriere im Sinne eines MNS) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung kann ein zusätzlicher Baustein sein, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren- allerdings nur, wenn weiterhin Abstand (mind. 1,5 Meter ) von anderen Personen, Husten- und Niesregeln und eine gute Händehygiene eingehalten werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass es Personen gibt, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Durch eine Mund-Nasen-Bedeckung können infektiöse Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Eine solche Schutzwirkung ist bisher nicht wissenschaftlich belegt, sie erscheint aber plausibel. Hingegen gibt es für einen Eigenschutz keine Hinweise. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben kann dazu beitragen, die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung zu verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen. Das gilt insbesondere für Situationen, in denen mehrere Menschen in geschlossenen Räumen zusammentreffen und der Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann (z.B. in Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln, am Arbeitsplatz). Voraussetzung dafür ist, dass genügend Menschen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und richtig mit der Mund-Nasen-Bedeckung umgehen: die Bedeckung muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden; sie darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden.
Eine Übersicht über die verschiedenen Maskenarten, ihre Eigenschaften und Verwendungszweck sowie Hinweise zur Handhabung und Pflege von Mund-Nasen-Bedeckungen gibt auch das BfArM. Die BZgA stellt ein Merkblatt für Bürger zum Thema Masken zur Verfügung.
3. Was tun, wenn Sie befürchten, sich angesteckt zu haben?
Als erstes:
Ruhe bewahren und besonnen reagieren.
Nach aktuellem Wissenstand verlaufen viele Coronavirus-Infektionen, besonders bei Menschen, die nicht zu den Risikogruppen (Menschen mit Vorerkrankungen, ältere Menschen) gehören, ähnlich einem grippalen Infekt. Um die Infektionszahlen möglichst gering zu halten und besonders gefährdete Menschen zu schützen, ist ein verantwortungsvolles Handeln in folgenden Situationen sehr wichtig:
Hatten Sie persönlichen Kontakt mit einem Coronavirus-Infizierten?
Kontaktieren Sie unverzüglich telefonisch (!) das zuständige Gesundheitsamt, auch wenn Sie keine Krankheitszeichen haben (Kontaktdaten https://tools.rki.de/PLZTool)
Haben Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten?
[Eine aktuelle Liste der Risikogebiete finden Sie unter www.rki.de/ncov] Wenn Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenem Risikogebiet aufgehalten haben, melden Sie sich unabhängig von Krankheitszeichen unverzüglich telefonisch (!) unter Hinweis auf Ihre Reise.
Haben Sie sich in einer Region aufgehalten, die zwar kein offizielles Risikogebiet ist, in der jedoch Fälle von Coronavirus-Infektionen vorkommen, oder halten Sie sich in einer solchen Region auf? In diesen Fällen sollten Sie unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Zudem sollten Sie die Husten- und Niesetikette (s.o.) und eine gute Händehygiene (s.o.) beachten. Wenn Sie (innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr) Symptome eines grippalen Infekts wie Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten Sie eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen, allerdings erst nach telefonischer Voranmeldung (!) mit Hinweis auf die Reise oder Ihren Aufenthaltsort.
Quellen:
www.rki.de/ncov
www.infektionsschutz.de
www.abda.de
www.mags.nrw.de/coronavirus
www.akwl.de