Alles zum E-Rezept
Was ist das E-Rezept?
Das „E-Rezept“ – also die Kurzform von „elektronischem Rezept“ – ist die Übermittlung von ärztlichen Verordnungen. Das rosafarbene Papier-Rezept wurde am 1. Januar 2024 durch das E-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept und können dieses mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), per App oder mittels Papierausdruck einlösen.
Wie kann ich mein E-Rezept einlösen?
Das E-Rezept wird Ihren Alltag erleichtern. Mit dem E-Rezept können Sie künftig Ihre Medikamente noch am selben Tag erhalten. Zur Einlösung Ihres E-Rezepts werden technische Lösungen umgesetzt und in den Bestellprozess eingebunden.
Das E-Rezept erhalten Sie in verschlüsselter Form. Als Patient erhalten Sie Zugriffsrecht auf Ihr E-Rezept. Damit befähigen Sie uns auf Ihr digitales Rezept zuzugreifen. Unser Fachpersonal händigt das passende Arzneimittel aus. Automatisch ändert sich der Status des E-Rezeptes. Wir übernehmen die digitale Weitergabe zur Krankenkasse.
Wie funktioniert das E-Rezept?
Das elektronische Rezept (E-Rezept) wird von einer Ärztin bzw. einem Arzt digital erstellt, signiert und in der Arztpraxis auf einem zentralen System (E-Rezept-Fachdienst) gespeichert. Anschließend können Patientinnen und Patienten es in einer Apotheke einlösen. Dafür brauchen sie ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept-App oder einen Papierausdruck. Um das Rezept abzurufen, nutzt die Apotheke den E-Rezept-Fachdienst. Der Papierausdruck ist nicht das Rezept.
Was hat sich zum 1. Januar 2024 verändert?
Seit dem 1. Januar 2024 sind Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet, das E-Rezept zu nutzen, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnen.
Kann ich auch weiterhin ein ausgedrucktes Rezept bekommen?
Ja, Versicherte können in der Arztpraxis einen Ausdruck für das E-Rezept erhalten, mit dem dieses dann in einer Apotheke eingelöst werden kann.
Welche Vorteile hat das E-Rezept?
Für Patientinnen und PatientenFür Versicherte bietet das E-Rezept mehr Komfort, da sie sich Papierrezepte und auch Wege sparen können. Wege in die Arztpraxis entfallen, wenn sie ein Folgerezept benötigen. Auch nach Videosprechstunden können sie sich ein E-Rezept ausstellen lassen. Zudem verbessert es das Medikamentenmanagement, vor allem wenn es in Verbindung mit dem Medikationsplan in der elektronischen Patientenakte (ePA) genutzt wird. So bietet es für Patientinnen und Patienten mehr Sicherheit.
Wie funktioniert das Einlösen mit der elektronischen Gesundheitskarte?
Das Einlösen gelingt durch einfaches Stecken der eGK in das Kartenlesegerät. Die Apothekerin oder der Apotheker kann E-Rezepte der Versicherten dann im E-Rezept-Fachdienst abrufen und einlösen. Für die Nutzung ist keine PIN nötig.
Wie funktioniert das Einlösen mit der E-Rezept-App?
Versicherte benötigen für die Anmeldung in der App eine NFC-fähige eGK und eine PIN. Anschließend können E-Rezepte mit der App digital einer Apotheke zugewiesen oder in einer Apotheke (mit dem Rezeptcode) vorgezeigt werden. Es können auch die digitalen Identitäten für die Anmeldung genutzt werden.
Wie funktioniert das Einlösen per Papierausdruck?
Versicherte können sich zur Nutzung des E-Rezepts in der Arztpraxis auch einen Papierausdruck geben lassen. Anstatt eines rosafarbenen Rezepts erhalten Patientinnen und Patienten dann einen Papierausruck mit Rezeptcode. Durch Scannen dieses Codes in der Apotheke kann das Medikament ausgegeben werden.
Gilt dies auch für grüne und blaue Rezepte bzw. für Privatpatienten?
Grüne und blaue Rezepte können ebenfalls als E-Rezept ausgestellt werden, sofern dies von dem Primärsystem in der Arztpraxis unterstützt wird.
Muss mein Arzt E-Rezepte ausstellen?
(Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte sind seit dem 1. Januar 2024 verpflichtet, Rezepte für gesetzlich Versicherte in elektronischer Form auszustellen.
Was passiert, wenn mein Arzt mir kein E-Rezept ausstellen kann?
Für die Patienten hat dies keine Konsequenz. Für die Ärzte wird mit dem Digital-Gesetz eine Sanktion eingeführt, wenn Sie keine E-Rezepte ausstellen können. (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, die das E-Rezept nicht unterstützen, werden einer Honorarkürzung von voraussichtlich 1% unterliegen.
Können alle Apotheken E-Rezepte einlösen?
Apotheken sind bereits seit dem 1. September 2022 flächendeckend in ganz Deutschland in der Lage, E-Rezepte einzulösen.
Welche Arzneimittel können als E-Rezept ausgestellt werden?
Das E-Rezept umfasst zu Beginn nur die Verordnungen von apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Weitere Verschreibungsarten werden gemäß eines Stufenmodells folgen.
Kann ich für meine Verwandten E-Rezepte mit der elektronischen Gesundheitskarte einlösen?
Ja. Wie bisher können Vertreterinnen oder Vertreter Rezepte einlösen – dafür benötigen sie die eGK der entsprechenden Person.
Sind E-Rezepte sicher?
Ja. Die Einlösung über eine Karte wird beispielweise in Österreich sehr erfolgreich praktiziert. Die Sicherheitsarchitektur des E-Rezeptes wurde zusammen mit Expertinnen und Experten erarbeitet und wird fortlaufend überprüft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit waren dabei eng eingebunden.
Wird das E-Rezept auf der eGK gespeichert?
Nein. Die eGK dient nur als Schlüssel, um der Apothekerin oder dem Apotheker den Zugriff auf den E-Rezept-Fachdienst zu ermöglichen. Dort werden alle Rezepte gespeichert.
Was passiert, wenn ich meine eGK verliere?
Da die E-Rezepte ohne PIN-Eingabe mit der eGK abrufbar sind, sollten Sie Ihre Karte im Falle des Verlusts möglichst zeitnah bei Ihrer Krankenkasse sperren lassen.
Haben Sie Fragen zum E-Rezept? Rufen Sie uns gerne unter 02324/25200 oder sprechen Sie uns persönlich an.
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